Fujitsu Technology Solutions
Softwarelizenzbedingungen fuer Endnutzer

1.	Vertragsgegenstand

1.1	"Software" im Sinne dieser Lizenzvereinbarung bezeichnet die Software im
Object Code, in der Version und mit der Spezifikation wie sie in dem betreffenden
Softwareproduktdatenblatt von Fujitsu Technology Solutions angegeben ist.

Die Software besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen und/oder gedruckten
Dokumentationen und den damit verbundenen Lizenzmaterialien. 

1.2	Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfaeltig durch, bevor Sie die Software
nutzen. Falls Sie den Lizenzbedingungen laut diesem Vertrag nicht zustimmen,
duerfen Sie die Software nicht benutzen und muessen dann saemtliche Kopien der
Software und deren Begleitmaterial umgehend an den Lizenzgeber / Unterlizenzgeber
(entweder an Fujitsu Technology Solutions oder an den Wiederverkaeufer, die/der
Ihnen die Software geliefert hat) mit dem Kaufbeleg zuruecksenden; die
Lizenzgebuehren werden Ihnen dann zurueckerstattet.

1.3	Jegliche Nutzung der Software setzt die ordnungsgemaesse Zahlung der jeweils
geltenden Lizenzgebuehren voraus. Mit Nutzung der Software erklaeren Sie sich mit
den in diesem Dokument aufgefuehrten Lizenzbedingungen einverstanden.

1.4	Fujitsu Technology Solutions behaelt sich das Recht vor, zu einem bestimmten
in der Zukunft liegenden Zeitpunkt zusaetzlich ein Software-Lizenzschluessel-
verfahren und/oder Softwarelizenzzertifikate als Massnahmen gegen Software-
piraterie einzufuehren. 

1.5	Software-Komponenten von dritten Softwareherstellern, die zum Lieferumfang
gehoeren, unterliegen separaten Lizenzvereinbarungen, die der Software beiliegen
oder die Ihnen auf Anfrage von Fujitsu Technology Solutions uebermittelt werden. 

2.	Nutzungslizenz / End User License 

2.1	Fujitsu Technology Solutions gewaehrt Ihnen eine nicht ausschliessliche und
nicht uebertragbare Lizenz zur Nutzung der Software auf der von Ihnen erworbenen
Anzahl von Lizenzplaetzen. Soweit Sie keine zusaetzlichen Lizenzen erwerben,
duerfen Sie die Software nicht ueber die von Ihnen erworbene Maximalanzahl von
Lizenzplaetzen bzw. ueber den ggf. spezifizierten Hardwaretyp hinaus nutzen. 

Sie koennen eine Kopie der Software als Backup-Kopie zu Archivzwecken anfertigen,
vorausgesetzt, dass Sie auf der jeweiligen Kopie oder Teilkopie der Software auch
den Copyright-Vermerk und sonstige Eigentumshinweise anbringen.

2.2	Sie duerfen die Software nicht kopieren, aendern oder vertreiben. Ausserdem
duerfen Sie die Software weder zurueckuebersetzen, noch zurueckentwickeln,
umwandeln, ueberarbeiten, umsetzen oder in sonstiger Art und Weise anpassen,
oder die Software unterlizenzieren, ohne die dazugehoerige Hardware
weiterzuverkaufen, verleihen oder vermieten, es sei denn, dass diese Massnahmen
unter bestimmten Umstaenden nach dieser Lizenzvereinbarung oder laut zwingend
anzuwendendem Recht ausdruecklich zulaessig sind.

2.3	Bei Erwerb dieser Software als Programm-Upgrade endet Ihre Nutzungs-
berechtigung hinsichtlich der Nutzung der alten Softwareversion automatisch
mit der Installation der Upgrade-Version der Software. Soweit Teile der alten
Softwareversion nicht durch das Upgrade ersetzt werden, gilt die Lizenz fuer die
alte Softwareversion auch weiterhin, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem die
verbleibenden Bestandteile der alten Softwareversion ebenfalls ersetzt,
deaktiviert oder in sonstiger Art und Weise stillgelegt werden.

2.4	Soweit im jeweiligen Softwareproduktdatenblatt der Fujitsu Technology
Solutions nicht anderweitig angegeben, berechtigt Sie die Lizenzierung einer
Softwareversion bzw. eines Software-Releases nicht zum Erhalt neuer Releases
(Updates) oder neuer Versionen (Upgrades) oder zum Erhalt technischer
Supportleistungen fuer die Software. Ergaenzende Software-Supportvertraege und
Vertraege ueber Wartungsleistungen, inklusive oder exklusive der Bereitstellung
neuer Releases und neuer Versionen sowie der Erbringung weitergehender
technischer Supportleistungen koennen aber zusaetzlich - entweder direkt von
Fujitsu Technology Solutions und/oder ggf. auch von den jeweiligen autorisierten
Software Wiederverkaeufern erworben werden.

3.	Download

Fuer von Fujitsu Technology Solutions ueber Netzwerk oder vergleichbare Bezugswege
bereit gestellte Software gelten ergaenzend die folgenden Bedingungen:

Alle von Fujitsu Technology Solutions bereitgehaltenen Downloadprodukte wurden mit
groesster Sorgfalt ausgewaehlt, eingestellt und, soweit sie von Dritten stammen,
unveraendert uebernommen. Sie bleiben jedoch ausschliesslich selbst fuer die
Ueberpruefung der Aktualitaet und der Verwendbarkeit der zur Verfuegung gestellten
Downloadprodukte fuer die eigenen Zwecke und auf dem eigenen System verantwortlich.
Der Download der Softwareprodukte erfolgt insoweit auf eigene Gefahr. Fujitsu
Technology Solutions haftet insbesondere nicht fuer Uebermittlungsfehler und/oder
Stoerungen des Datenaustausches waehrend des Downloads (Leitungsausfall,
Verbindungsunterbrechungen, Serverausfaelle, Datenkorruption etc.)

Die Website von Fujitsu Technology Solutions wird nur in und fuer Laender
betrieben und verwaltet, in denen Fujitsu Technology Solutions eine eigene
Niederlassung hat. Fujitsu Technology Solutions uebernimmt keine Verantwortung
dafuer, dass Software und/oder Dokumentation von einer Website von Fujitsu
Technology Solutions auch an Orten ausserhalb des betreffenden Landes abgerufen
oder heruntergeladen werden koennen bzw. dass solche Informationen, Software
und/oder Dokumentation an diesen Orten heruntergeladen werden duerfen. Soweit
Sie vom Ausland aus auf eine Website von Fujitsu Technology Solutions zugreifen,
sind Sie ausschliesslich selbst fuer die Einhaltung der nach dem jeweiligen
Landesrecht einschlaegigen Vorschriften verantwortlich. Der Abruf bzw. der
Download von Software und/oder Dokumentation von einer Website von Fujitsu
Technology Solutions aus Laendern, in denen dieser Abruf oder Download
rechtswidrig ist, wird seitens Fujitsu Technology Solutions ausdruecklich untersagt.

4.	Copyright

Saemtliche Rechte und Lizenzen, soweit sie Ihnen nicht ausdruecklich in diesen
Lizenzbedingungen eingeraeumt werden, sowie saemtliche Eigentums- und Nutzungs-
rechte an der Software und bezueglich der Software (sowie auch an Teilen der
Software) verbleiben in vollem Umfang bei Fujitsu Technology Solutions und/oder
bei deren Drittlizenzgebern.

Aus diesen Lizenzbedingungen werden Sie weder zur Nutzung von Marken, Logos oder
Namenszeichen der Fujitsu Technology Solutions oder deren Drittlizenzgebern
berechtigt, noch duerfen Sie sonstige Kennzeichen verwenden, die ggf. in
irrefuehrender Weise den Marken, Logos oder Namenszeichen der Fujitsu Technology
Solutions aehnlich sind. Jede marken- und namensrechtliche relevante Nutzung von
Marken, Logos und Namenszeichen in Bezug auf die Software oder die Firma Fujitsu
Technology Solutions bedarf der Zustimmung durch Fujitsu Technology Solutions. 

5.	Gewaehrleistungs- Garantie und Haftungsausschluss des Lizenzgebers bei
Verkauf und Lieferung durch Autorisierte Wiederverkaeufer der Software

Sofern die Software durch den Lizenznehmer direkt von einem autorisierten
Wiederverkaeufer (im Folgenden "Wiederverkaeufer" genannt) erworben wird, kann
das Recht zur Installation und Nutzung der Software ggf. weiteren Software-
lizenzbedingungen unterliegen, die zwischen Ihnen als Lizenznehmer und dem 
jeweiligen Wiederverkaeufer vereinbart werden.

In saemtlichen Faellen eines autorisierten Wiederverkaufs der Software wird
die Software vom jeweiligen autorisierten Wiederverkaeufer direkt an den
Lizenznehmer unterlizenziert und bereitgestellt. Fujitsu Technology Solutions
ist in diesen Faellen weder bezueglich Lieferung und Installation der Software
noch im Rahmen der Verschaffung der erforderlichen Softwarelizenzen oder an
der konkreten Softwarelizenzvereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und dem
Wiederverkaeufer als Vertragspartei beteiligt. Rechtsansprueche im Zusammenhang
mit der Lizenzierung der Software koennen deshalb in der Regel nur auf der
Basis der Vereinbarungen mit dem konkreten Wiederverkaeufer und ausschliesslich
gegen diesen geltend gemacht werden. Der jeweilige Lizenzumfang fuer den
Lizenznehmer geht jedoch in keinem Fall ueber den Lizenzumfang hinaus, der in
der vorliegenden Lizenzvereinbarung unter den Ziffern 1, 2, 3 und 4 angegeben ist. 

Vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der gesetzlichen
Haftungs- und/oder Gewaehrleistungsvorschriften, die auch im Rahmen eines End
User License Agreements nicht ausgeschlossen werden koennen und unter Verweis
auf die Ansprueche des Lizenznehmers gegen seinen unmittelbaren Verkaeufer,
uebernimmt Fujitsu Technology Solutions im Rahmen dieses End User License
Agreements fuer die Software keine Maengelhaftung. Zudem schliesst Fujitsu
Technology Solutions im Rahmen dieses End User License Agreements aus dem
gleichen Grund jegliche Haftung/Gewaehrleistung fuer die Faelle einer Verletzung 
von Schutzrechten Dritter sowie auch jegliche konkludente Gewaehrleistung in
Bezug auf die Marktgaengigkeit der Software und die Eignung der Software fuer
einen bestimmten Zweck aus. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht im Falle eines
vorsaetzlichen oder arglistigen Verhaltens der Fujitsu Technology Solutions.

Im Rahmen dieses End User License Agreements gewaehrt Fujitsu Technology
Solutions ausserdem weder Garantien noch Zusicherungen irgendeiner Art
unabhaengig davon ob diese ausdruecklich oder auch stillschweigend entstehen
koennen.

6.	Haftungsausschluss in Bezug auf Shareware, Freeware und/oder Open Source
Softwarekomponenten

6.1	Die Software kann Freeware oder Shareware enthalten, die Fujitsu Technology
Solutions von einem Dritten erhalten hat. Fuer die Einbeziehung dieser Freeware
oder Shareware hat Fujitsu Technology Solutions keine Lizenzgebuehren gezahlt;
fuer die Nutzung der Freeware bzw. Shareware werden dem Lizenznehmer entsprechend
auch keine Lizenzgebuehren berechnet. Sie erkennen an und akzeptieren, dass
Fujitsu Technology Solutions deshalb in Bezug auf solche Freeware oder
Sharewarebestandteile keine Gewaehrleistungsverpflichtung uebernimmt und im
Zusammenhang mit dem Besitz, dem Vertrieb und/oder der Nutzung der jeweiligen
Freeware oder Shareware durch Sie keine Haftungspflichten irgendwelcher Art
uebernimmt.

6.2	Die Software kann auch Open Source Softwarekomponenten enthalten, die nach
dem "Open-Source-Modell" entwickelt wurden und die ausschliesslich auf Basis der
GPL-Standard-Lizenzbedingungen (General Public License:
http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html) oder anderer Open Source Standardlizenz-
bedingungswerke vertrieben werden, die zum Zeitpunkt der Weitergabe der
entsprechenden Open Source Softwarekomponente gueltig sind. Sie erkennen an und
akzeptieren, dass hinsichtlich der Lizenzierung dieser Open Source Software-
komponenten ausschliesslich die besagten GPL-Bedingungen und/oder die Lizenz-
bedingungen gelten, die der Open Source Softwarekomponente sonst beigefuegt
sind. Fujitsu Technology Solutions erhaelt weder Lizenzgebuehren noch sonstige
Entgelte fuer die Open Source Softwarekomponenten. Soweit Fujitsu Technology
Solutions oder ein Dritter im Zusammenhang mit Open Source Softwarekomponenten
irgendein Entgelt erhaelt, wird dieses erhaltene Entgelt ausschliesslich fuer
zusaetzliche Liefergegenstaende und/oder Serviceleistungen verwendet.

Wegen der speziellen Beschaffenheit der Softwareentwicklung und des Vertriebs
von Open Source Softwarekomponenten uebernimmt Fujitsu Technology Solutions
fuer solche Open Source Softwarekomponenten keinerlei ausdrueckliche oder
stillschweigende Gewaehrleistung und schliesst jegliche Haftung fuer solche
Open Source Softwarekomponenten, insbesondere im Zusammenhang mit fehlenden
Spezifikationen, fehlender Funktionalitaet, Programmierfehlern, und sonstige
Stoerungen aus.

7.	Allgemeine Haftungsbegrenzung 

7.1	Weder Fujitsu Technology Solutions noch deren Lieferanten haften fuer
irgendwelche Folgeschaeden oder indirekte Schaeden - einschliesslich (unter
anderem) aller solcher Schaeden, die auf Grund von oder im Zusammenhang mit
einer Betriebsunterbrechung oder infolge entgangener Gewinne oder Umsaetze,
verloren gegangener Daten oder wegen entstandener Kapitalkosten entstehen. 
Fujitsu Technology Solutions und seine Lieferanten haften auch nicht fuer
weitere Neben- und Folgekosten aus Schaeden oder fuer sonstige Verluste,
Kosten oder Aufwendungen aehnlicher Art, die auf Grund von Besitz, Verkauf,
Nutzung, Unmoeglichkeit der Nutzung oder auf Grund der Nutzung der Software
entstehen koennen, und zwar unabhaengig davon, ob solche Schadensersatz-
ansprueche auf Grund von Gewaehrleistungsrechten, durch Vertrag, wegen
unerlaubter Handlung oder auf Grund einer sonstigen Rechtstheorie geltend
gemacht werden.

7.2	Die Haftung der Fujitsu Technology Solutions fuer direkte Schaeden,
die infolge einer Vertragsverletzung und/oder sonstiger Handlungen oder
Versaeumnisse von Fujitsu Technology Solutions verursacht werden, die noch
nicht ausgeschlossen wurden oder die wegen der zwingend geltenden Gesetzes-
bestimmungen nicht vollkommen ausgeschlossen werden koennen, werden auf einen
Maximalbetrag von EUR 250.000,- begrenzt. Jegliche sonstigen Haftungspflichten
fuer direkte Schaeden sind ausgeschlossen. Schaeden, die von Fujitsu Technology
Solutions verursacht wurden, jedoch auf leichter Fahrlaessigkeit beruhen, sind
ausgeschlossen, soweit dies laut den jeweils geltenden Gesetzesbestimmungen
zulaessig ist.

7.3	Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschluesse aus diesem Vertrag gelten
nicht in Bezug auf Schaeden, bei denen die Haftung von Fujitsu Technology
Solutions laut den geltenden Gesetzesbestimmungen zwingend vorgeschrieben
ist und auch nicht auf einen Maximalbetrag begrenzt werden kann (zum Beispiel
die Haftung bei Koerperschaeden; Produkthaftung; Verhalten mit Vorsatz;
betruegerische, unrichtige Angaben). 

8.	Exportkontrolle

Der Export der Software und/oder der Begleitdokumente kann - auf Grund der
zugehoerigen Komponenten, sowie wegen der Beschaffenheit oder dem Verwendungszweck
dieser Komponenten - ggf. einer amtlichen oder behoerdlichen Genehmigung 
unterliegen. Sofern die Software fuer den Export bestimmt ist, sind Sie
verpflichtet, zwecks Einhaltung der relevanten Exportkontrollvorschriften
saemtliche Genehmigungen und ggf. auch Bewilligungen einzuholen.

Die Software darf nicht exportiert werden, wenn Grund zu der Annahme besteht,
dass sie im Zusammenhang mit nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen
oder fuer die Raketentechnik eingesetzt wird. Ausserdem duerfen Sie nicht an
solche Unternehmen/Personen liefern - oder diese in sonstiger Art und Weise
indirekt beliefern, die in den jeweils geltenden US-Exportbestimmungen (insbes.
Table of denial orders / USA-List of Denied Persons (DPL)) oder den EU
Exportbestimmungen (insbes. EU Terrorist List) aufgefuehrt sind oder die in den
jeweils geltenden Warnhinweisen aufgelistet sind, die von den deutschen Export-
behoerden oder von sonstigen zustaendigen Behoerden in irgendeinem Land
herausgegeben wurden.

Fujitsu Technology Solutions ist unter keinen Umstaenden verpflichtet, die
Software, Patches, Updates oder Upgrades zur Software zu liefern, Software
zum Download bereit zu stellen oder sonstige vertragliche Verpflichtungen zu
erfuellen, wenn die Lieferung einen Verstoss gegen die geltenden Exportkontroll-
vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europaeischen Union, der
Vereinigten Staaten von Amerika oder gegen diesbezuegliche Vorschriften
anderer Laender darstellt.

Der Export oder Re-Export der Software oder einer Kopie der Software durch Sie
kann eine Verletzung der geltenden Exportgesetze und -vorschriften darstellen
und gilt als schwerwiegender Vertragsverstoss. 

9.	Sonstiges

9.1	Falls irgendeine Bestimmung in den vorliegenden Vertragsbedingungen oder in
einem sonstigen Vertrag, der den Bedingungen des vorliegenden Vertrags unterliegt,
sich als ungueltig oder nicht durchsetzbar herausstellen sollte (insgesamt oder
teilweise), so bleibt die Gueltigkeit aller uebrigen Bestimmungen davon
unberuehrt, es sei denn, dass die Einhaltung der uebrigen Bestimmungen fuer die
eine oder andere Vertragspartei eine unangemessene Haerte darstellen wuerde,
und zwar auch unter Beruecksichtigung einer hilfsweisen Anwendung der jeweiligen
Rechtsvorschriften laut geltendem Gesetz, um die rechtliche Luecke auszugleichen.

9.2	Falls Sie bzw. der Lizenznehmer die faelligen Lizenzgebuehren nicht zahlt
und/oder falls der Lizenznehmer wesentliche Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen
nicht erfuellt, behaelt sich Fujitsu Technology Solutions das Recht vor, die
Lizenz zu kuendigen. Im Falle der Kuendigung der Lizenz muessen Sie unverzueglich
saemtliche in Ihrem Besitz befindlichen Kopien der Software zurueckgeben und die
jeweilige vollstaendige Rueckgabe [der Softwarekopien] oder die Vernichtung dieser
Kopien schriftlich bestaetigen.

9.3	Weder Sie noch Fujitsu Technology Solutions sind fuer die Nichterfuellung der
Verpflichtungen der jeweiligen Partei verantwortlich bzw. haftbar, wenn der Grund
fuer die Nichterfuellung ausserhalb der Kontrolle der betreffenden Partei liegt
(Hoehere Gewalt).

9.4	Saemtliche Abaenderungen und/oder Ergaenzungen dieser Lizenzbedingungen sind
nur dann gueltig, wenn dies in schriftlicher Form erfolgt.

10.	Anzuwendendes Recht

10.1	Diese Lizenzbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2	Soweit Ziffer 10.1 gegen zwingendes Recht verstoesst, gelten fuer diese
Lizenzbedingungen die Gesetze des Landes, in dem Sie die Software erwerben,
ausgenommen 1) in Australien gelten hinsichtlich dieser Lizenzbedingungen die
Gesetze des Staats oder Hoheitsgebiets, in dem der jeweilige Geschaeftabschluss
durchgefuehrt wird; 2) in Albanien, Armenien, Weissrussland, Bosnien/Herzegowina,
Bulgarien, Kroatien, der Tschechischen Republik, Georgien, Ungarn, Kasachstan,
Kirgisien, der ehemaligen Jugoslawischen Republik von Mazedonien (FYROM),
Moldawien, Polen, Rumaenien, Russland, der Slowakischen Republik, Slowenien,
der Ukraine, sowie der Bundesrepublik Jugoslawien gelten fuer diese Lizenz-
bedingungen die Gesetzesbestimmungen von Deutschland; 3) im Vereinigten Koenigreich
[Grossbritannien] unterliegen saemtliche Streitigkeiten bezueglich dieser
Lizenzbedingungen englischem Recht und es sind diesbezueglich ausschliesslich
die englischen Gerichte zustaendig; 4) in Kanada gelten fuer diese Lizenz-
bedingungen die Gesetze der Provinz Ontario; sowie 5) in den Vereinigten Staaten
und in Puerto Rico sowie in der Volksrepublik China gelten fuer diese
Lizenzbedingungen die Gesetze des US-Staates New York.
